Informationen zur Masterarbeit
Voraussetzungen zur Anmeldung
Alle studienbegleitende Leistungen werden zum Zeitpunkt der Abgabe der Masterarbeit bestanden sein.
Zeitpunkt und Ort der Anmeldung
Spätestens im Semester, das auf das Ablegen der letzten studienbegleitenden Prüfungsleistung folgt.
Die Anmeldung erfolgt im Prüfungssekretariat.
Antrag auf den Zusatz zum Schwerpunkt auf dem MA-Zeugnis und Urkunde
Beim Erreichen von mehr als 60 LP/CP innerhalb eines im Masterstudiengang definierten Schwerpunktes/Vertiefungsrichtung (i.d.R. Teilgebiet der Geographie) kann ein entsprechender Zusatz auf Zeugnis und Master-Urkunde beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Hierbei sind der Besuch der Kleinen Forschergruppe sowie die thematische Einbettung der Masterarbeit innerhalb des beantragten Schwerpunktes obligatorisch. Dieser Zusatz muss bei der Anmeldung der Master-Arbeit beantragen werden.
Folgende Schwerpunkte/Vertiefungsrichtungen sind zurzeit möglich:
- Wirtschaftsgeographie
- Stadtgeographie: Angebote aus den Abteilungen Geographie Nordamerikas sowie Regional Governance
- Humangeographie
- Umwelt und Entwicklung
- Geoinformatik
- Physische Geographie (Abteilung Geomorphologie) oder (Abteilung Hydrogeographie)
Prüfungsberechtigte
Alle Dozierenden, die Masterarbeiten als Erstgutachter/in betreuen können, finden Sie unter Prüfungsberechtigte.
Bearbeitungsdauer
6 Monate
Teilnahme am Forschungsseminar
Für Master-Studierende ist die Teilnahme am Forschungsseminar verpflichtend. Die Teilnahme erfolgt begleitend zur Anfertigung der Masterarbeit und wird von der/dem Dozierenden auf dem Dokument Bescheinigung zur Masterarbeit bestätigt. Die Teilnahme am Forschungsseminar wird bereits vor dem Semester empfohlen, in dem die Abschlussarbeit angefertigt wird.
Eidesstattliche Erklärung
Die Masterarbeit muss eine eidesstattliche Erklärung beinhalten.
(Vorlagen zum Abdruck in der Arbeit auf deutsch und englisch.)
Abgabe der Masterarbeit
Die Masterarbeit ist in 3 Exemplaren fristgemäß beim Studienbüro einzureichen.
Außerdem wird der Arbeit das Dokument Bescheinigung zur Masterarbeit beigefügt.
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Auf begründeten Antrag kann die Bearbeitungszeit zur Erstellung der Masterarbeit um 2 Monate (während eines Teilzeitstudiums um 4 Monate) verlängert werden.
Korrektur der Masterarbeit
Laut der Prüfungsordnung sind für die Korrektur der Masterarbeit 6 Wochen vorgesehen.
Gutachten
Die Gutachten werden archiviert und können im Studienbüro eingesehen werden.
Eine Nachbesprechung bei der Betreuerin/dem Betreuer wird empfohlen.
MA-Zeugnis und Urkunde
Sobald beide Gutachter die MA-Arbeit bewertet und die Noten an das Prüfungssekretariat weitergeleitet haben, wird das Master-Zeugnis und Urkunde fertiggestellt. Diese Dokumente werden von der/dem Vorsitzenden/m des Prüfungsausschuss und dem Dekan der Fakultät unterschrieben und mit dem Fakultätssiegel versehen. Dieses Prozedere nimmt etwa 1-2 Wochen in Anspruch. Zusammen mit den Originalen dieser Dokumente (und jeweils 2 beglaubigten Kopien) erhält die Absolventin/der Absolvent ein Certificate (englische Version des Zeugnisses/Modulübersicht), Diploma Supplement (deutsch und englisch) und Transcript of Records (deutsch und englisch).
Bescheinigung über den Abschluss des Masterstudiums
Sollte die Absolventin/der Absolvent noch vor der endgültigen Bewertung ihrer/seiner Abschlussarbeit für seine Bewerbungsunterlagen, seinen Arbeitgeber oder beabsichtigte schnelle Exmatrikulation eine Bescheinigung über den Abschluss des Masterstudiums benötigen, informiert sie/er das Studienbüro und den Erstgutachter. Nachdem der Erstgutachter die Abschlussarbeit auf Bestehen
geprüft hat, bestätigt er dies beim Studienbüro. Das Studienbüro stellt die entsprechende Bescheinigung aus.
Rückmeldung/Exmatrikulation
Die Studierenden müssen zum Zeitpunkt der Abgabe der Abschlussarbeit immatrikuliert sein. Für das nächste Semester ist die Rückmeldung nicht notwendig (auch wenn die Begutachtung der Arbeit erst im darauf folgenden Semester geschieht). In der Regel bleiben die Studierenden auch nach der Abgabe der Abschlussarbeit bis Ende des laufenden Semesters immatrikuliert, es sei denn, sie lassen sich aktiv exmatrikulieren.
Nach dem Erhalt des MA-Zeugnisses wird die aktive Exmatrikulation seitens der Studierenden dringend empfohlen. Erst wenn die Studierenden bei der Studierenden Administration der ZUV das MA-Zeugnis vorlegen, wird als Grund der Exmatrikulation Beendigung des Studiums nach Prüfung
eingetragen. Andernfalls steht auf dem Bescheid Exmatrikulationsgrund: fehlende Rückmeldung.
Der Grund der Exmatrikulation auf dem Bescheid ist für eventuelle Promotion, Versicherung etc. von Bedeutung. Für die Rückfragen kontaktieren Sie bitte die Studierenden Administration in der Seminarstr. 2.
Absolventenfeier
Alle Absolventinnen und Absolventen des akademischen Jahres sind herzlich zu der feierlichen Verabschiedung eingeladen. Diese Veranstaltung findet traditionell am letzten Freitag im November oder ersten Freitag im Dezember statt. Bitte reservieren Sie sich diese Termine. Sie erhalten eine persönliche Einladung sobald der Termin und das Programm feststehen.
Bei Fragen zur Masterarbeit können Sie sich jederzeit an das
Studienbüro wenden.